Interpellation betreffend finanzieller Beteiligung der Gemeinde Cham an der „Ennetsee Zeitung“ zur Umfahrung Cham – Hünenberg“

1. März 2007

Mit Datum vom 6. Februar 2007 erschien die „Ennetsee Zeitung“ zur Umfahrung Cham – Hünenberg. Aus den Medien konnte entnommen werden, dass die Zeitung durch die Gemeinden, Cham, Hünenberg, Risch und Steinhausen mit Steuergeldern in der Höhe von Fr. 45’000 finanziert wurde. Das Abstimmungskomitee „Cham umfahren für 63 Millionen“ kommt in der Zeitung nicht zu Wort. Damit verstösst die Abstimmungszeitung gegen das Gesetz über Wahlen und Abstimmung (Wahl- und Ab-stimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1). Gemäss diesem Gesetz sind bei der Abstimmung über Initiativen- und Referendumsvorlagen die Argumente des Urheberkomitees angemessen zu berücksichtigen. ?Das bisher einmalige Vorgehen des Gemeinderates von Cham erstaunt und lässt für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Deshalb möchten wir vom Gemeinderat die nachfolgenden Fragen beantwortet haben:

  1. Wie hoch war die gesamte finanzielle Beteilung der Gemeinde Cham im Komitee für die Umfahrung Cham – Hünenberg und an der Ennetsee-Zeitung?
  2. Auf welchem Konto wurden diese Gelder belastet?
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierte der Gemeinderatsbeschluss?
  4. War dem Gemeinderat bei seinem Entscheid bewusst, dass die Gegner der Umfahrung Cham – Hünenberg in der „Ennetsee Zeitung“ nicht zu Wort kommen und er somit gegen das WAG verstösst?
  5. Wird sich der Gemeinderat im Abstimmungskampf zum Bebauungsplan Schloss St. Andreas mit ähnlichen Mitteln (ideell, finanziell und personell) wie bei der Umfahrung Cham – Hünenberg einsetzen oder wird er sich in Zurückhaltung üben?
  6. Ist der Gemeinderat Cham bereit, die Regeln zum Verhalten in Abstimmungs-kämpfen, welche sich der Zuger Regierungsrat im Januar 2007 auferlegte, ebenfalls einzuhalten? Wenn nein, weshalb nicht?

SP Cham

Markus Jans, CO-Präsident