Einsprache Bebauungsplan Schloss St. Andreas

21. Juni 2007

Sehr geehrter Gemeindepräsident
Sehr geehrter Mitglieder des Gemeinderates

Die Sozialdemokratische Partei der Gemeinde Cham erhebt innerhalb der gesetzten Frist Einsprache gegen den Bebauungsplan St. Andreas und stellt folgende Anträge:

  1. Es sei auf die Errichtung von Neubauten südlich der Bahnlinie Zug – Luzern, insbesondere auf Neubauten auf der Halbinsel St. Andreas zu verzichten.
  2. Das Bauvolumen der auf der Halbinsel St. Andreas geplanten Neubauten sei deutlich zu reduzieren und es seien maximale Gebäudehöhen, unter Rücksichtnahme auf Schloss und Seeufer, einzuführen.
  3. Der Bebauungsplan erzielt keine Vorteile sondern nur Nachteile für das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung. Wir beantragen, dass der vorliegende Bebauungsplan nicht von den ordentlichen Bauvorschriften abweicht.
  4. Der Graben und der Wall seien in der bisherigen Form vollständig zu erhalten und auf das Haus am Graben sei ganz zu verzichten.
  5. Auf die gemischte Nutzung (Büro und Wohnen) sei zu Gunsten einer reinen Wohnnutzung zu verzichten.
  6. Es sei ein neutrales Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, welches verschiedene Wochentage, Tages- und Jahreszeiten berücksichtigt.
  7. Je nach Resultat des neuen Verkehrsgutachtens seien die Anpassungen der Strasse (Verbreiterung, Gehweg, Veloweg etc.) vor dem eigentlichen Baubeginn zur erstellen.
  8. Der Vorvertrag zu einer Vereinbarung in Sachen Areal St. Andreas, Cham, sei so anzupassen, dass in Bezug die Duldung des „Lärms“ auf dem Hirsgartenareal kein Interpretationsspielraum besteht und das Hirsgartenareal uneingeschränkt und auch zukünftig gesichert sei.
  9. Sofern trotz der gewichtigen Einwände am Bebauungsplan festgehalten wird, sei die Erschliessung so zu regeln, dass die geplanten Neubauten lediglich auf einer einzigen Zufahrt erreicht werden können.

Begründung

  • Zur Begründung der gestellten Anträge wird im Wesentlichen auf die Ausführungen des gemeinsamen Gutachtens der EKD und der ENHK vom 26. Juni 2006 an das Amt für Denkmalpflege und Archäologie verwiesen. Die in diesem Gutachten vorgebrachten Einwände wurden im Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 23. Novemeber 2006 überhaupt nicht berücksichtigt. Der nun aufliegende Bebauungsplan wurde nur leicht angepasst (Haus an der Promenade) und die wesentlichen Einwände dieses Gutachtens wurden nur marginal berücksichtigt.
  • Die vom Gemeinderat seit Jahren vertretene Haltung, südlich der Bahnlinie keine Neubauten mehr zuzulassen, wird mit dem Bebauungsplan missachtet. Es gibt keine Argumente, dass von dieser Haltung abgewichen werden soll. Es besteht die Gefahr, dass weitere Begehrlichkeiten für Überbauungen geweckt werden. Damit würde die heute intakte Uferlandschaft massiv gefährdet. Auch werden auf die Schutzziele des BLN-Objekts 1309 Zugersee und des ISOS-Objekts Cham zu wenig Rücksicht genommen.
  • Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 26. November 1998 des Kantons Zug § 32 Abs. 3 können Bebauungspläne von den ordentlichen Bauvorschriften nur dann abweichen, wenn sie Vorteile für das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung erzielen. Beim Bebauungsplan Schloss St. Andreas geht es um ein reines Renditeobjekt, welches nur zur Sicherung und zum Unterhalt des Parkes erstellt wird. Der Bebauungsplan nimmt eindeutig zu wenig Rücksicht auf das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung, weshalb eine Abweichung von den ordentlichen Bauvorschriften nicht zulässig ist.
  • Gemäss erwähntem Gutachten muss der Burggraben als in der Topografie noch heute erkennbare Zäsur sowohl aus archäologischen Gründen als auch im Sinne einer Begrenzung der Parkanlagen unüberbaut bleiben. Zudem würde das Haus am Graben sowohl vom Villettepark als auch vom See aus als zu dominant wahrgenommen. Weil gemäss Gemeinderat Cham kein anderer Standort für das Haus am Graben in Frage kommt, gibt es keine andere Möglichkeit, als ganz auf das Haus am Graben zu verzichten.
  • Sind die Aussagen des Gemeinderates und des Investors ernst zu nehmen, handelt es sich bei der Schlosshalbinsel St. Andreas um eine erstklassige Wohnzone. Diese Aussage hat durchaus auch von unserer Seite ihrer Berechtigung. In einer erstklassigen Wohnzone haben aber Arbeitsplätze, auch solche für stilles Gewerbe, keinen Platz. Sie verursachen vor allem Mehrverkehr in Richtung eines Naherholungsgebietes, was unbedingt zu unterlassen ist.
  • Das vorliegende Verkehrsgutachten wurde vom Investor erstellt. Es handelt sich daher um ein bestelltes Gutachten mit wenig Glaubwürdigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Verkehrszählung lediglich an einem einzigen Tag und ausserhalb der Badesaison durchgeführt wurde (September). Wir erwarten, dass das neue Verkehrsgutachten auch die Spitzentage während der Badesaison berücksichtigt. Daraus sind die entsprechenden Konsequenzen vor Baubeginn abzuleiten und umzusetzen, zumal während der Bauzeit mit zusätzlichem und teilweise auch gefährlichem Baustellenverkehr gerechnet werden muss.
  • Der Vorvertrag zu einer Vereinbarung in Sachen Areal St. Andreas, Cham lässt vieles offen. Insbesondere Punkt 8 respektive die massgebende Verordnung ist mehr als interpretationswürdig und ruft förmlich nach Korrekturen. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die von uns eingereichte Motion zur Hirsgartenverordnung. Auch sind die zukünftigen Mieter nicht nur über die Nutzung des Hirsgartenareals zu unterrichten sondern auch über die Nutzung des Strandbades. Dieses könnte für die künftigen Mieter in der Hochsaison und bei länger dauernden Schönwetterperioden durchaus zu einem Ärgernis werden. Weiter sind die Besuchs- und Besichtigungstage des Schlosses nicht definitiv gesichert, wie dies der Gemeinderat immer wieder behauptet (Punkt 11.2). Wir erwarten, dass mit dem Duldungsvertrag die Festwiese am Hirsgarten uneingeschränkt und für alle Zukunft gesichert wird.
  • Die Adelheid-Page-Strasse sowie die Seestrasse weisen heute an Spitzentage eine zu hohe Belastung aus. Sie drohen zusammen mit der Neuüberbauung an solchen Tagen zu kollabieren. Zudem kreuzen die geplanten Zufahrten einen nationalen und regionalen Radweg, welcher stark frequentiert wird. Wir fordern deshalb, dass die Überbauung auf einer einzigen Strasse erschlossen wird. Zudem darf sich keine Einfahrt im Bereich des heutigen Strandbades befinden, denn mit einer solchen Verkehrserschliessung sind Unfälle vorprogrammiert.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unsere Einsprache und bitten Sie gemäss unseren Anträgen zu entscheiden.

Freundliche Grüsse
Markus Jans und Christina Huber, Co-Präsidium SP Cham