Motion: Aufhebung der Verordnung zum Hirsgartenareal

1. Juli 2007

Sehr geehrter Gemeindepräsident
Sehr geehrter Mitglieder des Gemeinderates

Der Gemeinderat wird beauftragt, die Verordnung zum Hirsgartenareal vom 7. Mai 2007 (in Kraft ab 1. Januar 2008) mit sofortiger Wirkung aufzuheben, respektive nicht in Kraft zu setzen.

Begründung:

Aus dem Amtsblatt vom 25. Juni 2007 war zu entnehmen, dass der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan St. Andreas eine Verordnung über die Benützung des Hirsgartenareals genehmigt hat. Geht es nach dem Willen des Gemeinderates, wird die Verordnung ab 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Die Verordnung soll die Benützung des Hirsgartenareals regeln. Dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Die vorliegende Verordnung verfehlt aber das Ziel bei weitem. Sie schränkt die zukünftige und die Art der Benützung völlig und unnötig ein.

Über Jahrzehnte war es möglich im Hirsgartenareal alle möglichen Veranstaltungen ohne Punktesystem durchzuführen. Abgesehen von Parkierungsproblemen und einigen Klagen wegen Lärmbelästigungen konnten die Veranstaltungen ohne nennenswerte Probleme durchgeführt werden. Zumindest veranlassten diese Klagen den Gemeinderat bisher nicht zu einer restriktiveren Handhabung bei der Vergabe des Hirsgartenareals. Nun scheint sich für den Gemeinderat die Situation geändert zu haben. Der Investor im Schloss St. Andreas ist im Zusammenhang mit dem Bebbauungsplan Schloss St. Andreas nicht bereit einen Duldungsvertrag zu unterzeichnen, welcher die uneingeschränkte Nutzung des Hirsgartenareals auch für die Zukunft gesichert hätte. Erst darauf reagierte der Gemeinderat mit einer Verordnung. Diese zielt darauf ab, die Ruhe der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner von Schloss St. Andreas zu gewährleisten. Es ist aber nicht einzusehen, weshalb sich mit der Verordnung die 14’000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Cham den vielleicht 30 Bewohnerinnen und Bewohner von Schloss St. Andreas anzupassen haben. Der Streit um diese Verordnung wird schnell eskalieren. Die zukünftigen kapitalkräftigen Bewohnerinnen und Bewohner von St. Andreas sind in der Lage mit juristischen Mitteln, die verschärfenden Bestimmungen der Verordnung, wenn nötig vor Gericht durchzusetzen.

Die Vergabe der Lärmpunkte in mässig störende und stark störende Anlässe wirkt zufällig. Dass die Durchführung der Kleintierschau oder des Brunches (zwei Mal pro Jahr) mit je 5 Lärmpunkten eingedeckt werden, ist mehr als unverständlich. Weshalb das Villettefest und die Fasnacht in der Verordnung überhaupt erwähnt werden, ist nicht nachvollziehbar. Beide Anlässe finden nicht auf dem Hirsgartenareal statt, sondern berühren dieses – wenn überhaupt – nur indirekt. Unter den in der Vorordnung vorgegebenen Bedingungen können im Hirsgartenareal „ mässig oder stark störende“ musikalische Anlässe wie Discos oder Open Air Konzerte nicht mehr durchgeführt werden. Welche Disco oder welches Open Air Konzert ist schon nach drei Stunden beendet, wenn es dann auch noch rentieren soll. Spielt an einem Open Air Konzert mehr als eine Band, braucht es auch mehrere Sound-Checks. Dann genügen die 30 Minuten, wie in der Verordnung vorgesehen, nicht. Unklar ist auch, ob mit „pro Anlass“ auch mehrtägige Veranstaltungen gemeint sind. Mehrtägige Veranstaltungen dieser Art wären dann nicht mehr durchführbar. Auch stellt sich die Frage, ob nicht plötzlich das Dorfturnier mit seinem musikalischen Rahmenprogramm am Abend und am Sonntagmorgen oder das Volleyballtournier mit der Discomusik nicht plötzlich unter die stark oder mässig störenden musikalischen Anlässe fallen. Gesichert scheint dies mit dieser Verordnung jedenfalls nicht zu sein. Auch muss in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden, dass Tanzmusik nur noch bis 24.00 Uhr erlaubt sein wird, werden diese doch von der Nachbarschaft als stark störende Anlässe wahrgenommen.

Markus Jans und Christina Huber, Co Präsidium SP Cham